Sie sind goldwert!


Die Chipkarte - flexibel und modern mobil

Das bisherige Abonnement in Papierform, welches dir quartalsweise zur Verfügung gestellt wurde, wird durch eine Chipkarte ersetzt. Du bleibst damit nach wie vor jederzeit im Stadtgebiet Osnabrück/Belm (Preisstufe 0) mobil.

Die Abo-Chipkarte

Eine Karte, viele Vorteile

Die Chipkarte bringt für dich folgende Vorteile:

  • es entfällt der vierteljährliche Versand der Abo-Tickets
  • automatische Zusendung der neuen Chipkarte vor Ablauf der Gültigkeit
  • unkomplizierter Ersatz nach Sperrung der Karte bei Verlust, auch bei übertragbaren Abos
  • bundesweiter Standard „eTicket Deutschland“ ist besonders sicher vor Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen

 

So nutzt du deine Chipkarte

  • die Karte ist bei jeder Fahrt in den Bussen der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) mitzuführen
  • beim Einstieg in den Bus kann deine Chipkarte am Kontrollgerät beim Fahrpersonal geprüft werden
  • solltest du einmal nicht die Möglichkeit haben, deine Chipkarte an das Kontrollgerät zu halten, bleibst du natürlich dennoch im Besitz eines gültigen Abos – dein Abo ist auch ohne Prüfung gültig

 

Daten auf deiner Chipkarte

Auf der Chipkarte werden ausschließlich die zur eindeutigen Identifizierung notwendigen Kundendaten gespeichert.



Funktion und Handhabung der Chipkarte

Was ist eine Chipkarte?

Die Chipkarte ist eine Kunststoffkarte mit integriertem Mikroprozessor. Sie ermöglicht eine sichere Speicherung von elektronischen Fahrausweisen und ersetzt die bisher verwendete Plastikkarte. Im Laufe der Zeit können unterschiedliche Fahrausweisweis auf der Karte gespeichert werden, ohne dass diese ersetzt werden muss

Welche Chipkarten werden verwendet?

Es werden Chipkarten mit der aktuellen Spezifikation für Nutzermedien des Systems (((eTicket Deutschland ausgegeben, welches wiederum auf anerkannten Industrienormen basieret (z.B. ISO 14443A, DIN EN ISO 24014-1:2015, DIN EN ISO/TR 24014-2:2013, DIN EN ISO/TR 24014-3:2013). Bei diesem System handelt es sich um einen nationalen Standard, der in zahlreichen Regionen zum Einsatz kommt, sich seit mehreren Jahren bewährt hat und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die verwendeten Chipkarten können nur über eine sehr kurze Distanz (max. 4cm) ausgelesen werden und beinhalten kryptografische verschlüsselungsverfahren. Weiterführende Informationen stehen unter www.eticket-deutschland.de zur Verfügung.

Wie sicher ist das System?

Die Karten und das System verfügen über eine Verschlüsselung mit höchstem Sicherheitsstandard entsprechend der Vorgaben von (((eTicket Deutschland. Das Sicherheitsmanagement des (((eTicket Deutschland beruht auf mehreren Säulen. Das System ist seit 2006 im Wirkbetrieb und ein Missbrauchsfall bisher nicht eingetreten.

Was ändert sich für mich als Kunde mit der neuen Chipkarte?

Es ändert sich die Form und Nutzungsdauer des Nutzermediums. Statt einer Plastikkarte mit Bild und aufgedruckten tariflichen und persönlichen Angaben erhalten Sie nun eine Chipkarte, auf der das Ticket in elektronischer Form gespeichert ist. Die Chipkarte ist maximal fünf Jahre verwendbar. Kurz vor Ablauf dieser Zeit bekommen Sie eine neue Chipkarte. Dieser turnusmäßige Ersatz der Chipkarte erfolgt kostenlos.

Bekomme ich jedes Jahr eine neue Chipkarte?

Nein, deine aktuelle Chipkarte bleibt bis zum Erreichen des aufgedruckten Ablaufdatums gültig. Die Ausstellung einer neuen Chipkarte ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern es sich nicht um einen technischen Defekt oder ähnliches handelt. 

Beispiel für das Ablaufdatum: Der Aufdruck „01/23“ oberhalb des Barcodes bedeutet, dass die Chipkarte maximal bis zum 31. Januar 2023 gültig ist.

Warum ist auf der Chipkarte ein Barcode aufgedruckt?

Der Barcode ist ausschließlich die maschinenlesbare Variante der Chipkartennummer und dient der schnellen Erfassung der Nummer mit dem Computer, falls die Chipkarte wegen eines Defekts nicht elektronisch auslesbar ist. Es sind keine sonstigen persönlichen Daten im Barcode gespeichert.

Was muss ich bezüglich der Behandlung meiner Chipkarte beachten?

Die Chipkarte darf nicht geknickt, gebogen, gelocht oder in sonstiger Form beschädigt werden. Dies führt dazu, dass sie nicht mehr elektronisch gelesen werden kann und das darauf gespeicherte Ticket ungültig wird. In diesem Fall kann für 10,- € eine Ersatzkarte im Mobilitätszentrum erworben werden.

Was geschieht bei Verlust oder Diebstahl der Chipkarte?

Bitte besuchen Sie unser Mobilitätszentrum am Neumarkt. Dort wird eine neue Chipkarte ausgestellt (Entgelt für den Ersatz 10,- € ). Die Sperrung der verlorenen/entwendeten Chipkarte wird von dort veranlasst. Bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei entfällt das Entgelt.

Wie verhalte ich mich bei Kontrollen? Wie wird kontrolliert?

In Bussen findet die Kontrolle beim Vordereinstieg statt. Zudem erfolgt wie bisher auch eine gezielte Fahrausweiskontrolle im Fahrzeug über das eingesetzte Kontrollpersonal, welches mit mobilen Handkontrollgeräten ausgestattet ist.

Was geschieht, wenn ich mein Ticket im Bus nicht vorzeigen kann?

Da der Fahrausweisprüfer nicht wissen kann, ob Sie ein gültiges Ticket besitzen, notiert er die Personalien. Sie haben anschließend sieben Tage Zeit, das gültige persönliche Ticket im Mobilitätszentrum am Neumarkt vorzulegen - dann wissen wir, dass Sie nicht „schwarzgefahren“ sind. Wenn jedoch nachträglich kein gültiges Ticket für die gefahrene Strecke vorlegen wird, muss nach den Beförderungsbedingungen der VOS ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (60,00 Euro) gezahlt werden. Bei Vorlage des gültigen Tickets fällt lediglich ein Bearbeitungsentgelt (7,00 Euro) an. Sollten Sie sich einmal nicht sicher sein, ob ihr Ticket in einem bestimmten Bus gültig ist, dann fragen Sie bitte direkt beim Einstieg unsere/n Busfahrer/in.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Chipkarte?

Im Mobilitätszentrum am Neumarkt und unter www.vos.info/meinabo (hier können auch aktuelle Hinweise oder Änderungen eingesehen werden).

Gültigkeit

Wo ist mein Abo-Chipkarte gültig?

Die Abo-Chipkarte ist im gesamten Stadtgebiet Osnabrück sowie Teilen der Gemeinde Belm gültig. Welche Buslinien und Haltestellen dazu gehören, sehen Sie im „Liniennetzplan Stadt Osnabrück“. Dieses finden Sie an den Haltestellen, im Fahrplanbuch 1 und in der Rubrik „Liniennetz“ zum Download.

Welche Busse darf ich benutzen?

Grundsätzlich dürfen alle Busse innerhalb des Stadtgebietes inklusive Belm genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die mit „X“ gekennzeichneten eXpress-Busse nicht für Fahrten innerhalb der Stadt Osnabrück genutzt werden können.

Zu welchen Zeiten darf ich fahren?

Das Ticket ist täglich von Betriebsbeginn bis Betriebsende gültig. 

Was muss ich tun, wenn ich in ein Gebiet fahre, für das mein Tarif auf der Chipkarte keine Gültigkeit hat? Muss ich einen zusätzlichen Papierfahrschein kaufen?

Ja, für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus gelten dieselben Regeln wie bei sonstigen Tickets auch.

Dürfen andere Personen meine Chipkarte benutzen?

Ihre persönliche Chipkarte darf nur von Ihnen und niemals von anderen Personen  verwendet werden. Ausschließlich die Chipkarte mit dem PremiumAbo ist übertragbar. Sollten Sie dennoch mit einem Ticket einer fremden Person im Bus kontrolliert werden, so wird diese eingezogen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,- € erhoben. Selbstverständlich ist die kostenlose Mitnahme von weiteren Personen in den vorgesehenen Zeitfenstern weiterhin möglich.

 

 

Wo finde ich die genauen tariflichen Bestimmungen zu meinem Abo?

Du kannst die „VOS Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen“ unter www.vos.info oder im Mobilitätszentrum am Neumarkt einsehen.

Datenschutz

Welche persönlichen Daten werden auf der Chipkarte gespeichert?

Auf der Chipkarte werden lediglich Daten gespeichert, die zur eindeutigen Identifizierung der Inhaberin/des Inhabers notwendig sind. Darüber hinaus werden weitere allgemeine Daten wie z.B. das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die Gültigkeit und die Kartennummer gespeichert. Damit Sie ihre eigene Karte von denen anderer unterscheiden können, drucken wir den Namen auf die Karte auf.

Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z.B. im Verlustfall) Zugriff auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?

Bei persönlichen Produkten sind als persönliche Daten der Name, Geschlecht und das Geburtsjahr gespeichert. Ein Zugang durch Dritte zu weiterführenden persönlichen Daten und zu Kontodaten ist auch beim Auslesen der Daten auf dem Chip nicht möglich, da diese nicht auf der Karte hinterlegt sind und keine Verbindung der Chipkarte zum Hintergrundsystem besteht.

Werden datenschutzrechtliche Forderungen eingehalten?

Alle Systeme und Verträge unterliegen den Regelungen des Datenschutzes der Länder, des Bundes und der Europäischen Union.

Sonstige Fragen

Wird der Fahrausweis durch den Einsatz der Chipkarten teurer?

Nein. Durch die Einführung der Chipkarte entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Preis des Tickets ändert sich aufgrund der Einführung der Chipkarte selbstverständlich nicht.

Was mache ich nach einem Umzug bzw. bei einer Adressänderung? Brauche ich eine neue Chipkarte?

Bei Adressänderungen wenden Sie sich an das Mobilitätszentrum am Neumarkt oder per E-Mail an das Kundenmanagement. Es muss keine neue Karte ausgestellt werden, da Ihre Adressdaten nicht auf der Karte gespeichert sind. 

Ich habe meine Abo-Chipkarte verloren. Was nun?

Auch hier hilft unser Mobilitätszentrum am Neumarkt weiter. Für 10 Euro bekommen Sie eine neue. Vielleicht haben Sie aber auch Glück und jemand hat das Ticket gefunden. Dann bekommen Sie Post von uns und können das Ticket einfach im Mobilitätszentrum abholen.

Ich habe mein Chipkarte oder etwas anderes im Bus liegen lassen! Wo bekomme ich meine Sachen wieder?

Unser Fundbüro befindet sich im Mobilitätszentrum. Fragen Sie dort einfach mal nach. Natürlich können Sie auch vorher anrufen.