Schülerfahrten Stadtgebiet Osnabrück


Schülerfahrten im Stadtgebiet Osnabrück


ACHTUNG: Zum Schulhalbjahreswechsel (also ab dem 05.02.2024) kommt es Anpassungen im Bereich der Schülerverkehre. Folgende Schülerverkehre werden durch den Fahrplanwechsel beeinflusst:
 

Schülerverkehr Hörne - Schulzentren Wüste, Innenstadt, Grundschule Hellern

 

Schulzentrum Sonnenhügel (Linie 10/20)

  • Wegfall Bedienungsabschnitt Rosenburg - Widerhall auf der Linie 10/20
  • Keine Anpassungen im Schülerverkehr: Schülerfahrt Rosenburg - Schulzentrum Sonnenhügel bleibt morgens weiterhin bestehen
  • Entfall Bedienung Dodesheide - Rosenburg 
  • Alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen mit Umstieg über Neumarkt
     

Grundschule Atter, IGS Eversburg (Linie 167/21)

  • Linie 17 verkehrt nicht mehr zwischen HBF und Landwehrviertel
  • Linie 16 HBF - Eversburg/Büren (R16 Westerkappeln) ohne Änderungen
  • Abschnitt Eversburg/Büren - HBF fährt im 20-Minuten-Takt
  • Im Bereich Landwehrviertel - Hellern Nord wird die neue Linie 21 als Pendelbus-Linie eingeführt
  • Alternativen für Fahrten von Atter/Atterfeld in/aus Richtung Innenstadt
    Linie M2 (Umstieg am Verknüpfungspunkt Quebecallee)
    Linien M4 und 15 (Umstieg am Verknüpfungspunkt Hellern Nord)
  • Gewerbegebiet Atter wird mit einzelnen Fahrten für Berufstätige mit der Linie 152 bedient (Umstieg von/zur Linie M2 am Verknüpfungspunkt Quebecallee)
  • Linie M2 ohne Änderungen (weiterhin 10-Minuten-Takt Landwehrviertel - Hauptbahnhof)
     

Graf-Stauffenberg-Gymnasium (Linie 17)

  • Veränderte Abfahrtszeiten ab Voxtrup-Spitze

     

Wir wollen die Situation vermeiden, dass nicht alle Schüler*innen befördert werden können. Sollte im Rahmen der aktuellen Situation die Kapazität der Schulbusse erschöpft sein, bitten wir alle Schüler*innen auf frühere Verbindungen im Linienverkehr auszuweichen. Diese Busse verfügen i.d.R. noch über freie Plätze!
 


Grundschulen (gültig ab 5.2.2024)


Weiterführende Schulen (gültig ab 5.2.2024)

Liniennetzpläne (gültig ab 25.08.22)

Liniennetzpläne (gültig ab 05.02.2024)